Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse

Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegradeinstufung I-VI die Kosten für eine Begleitung im Alltag. Dies nennt sich Entlastungsbeitrag gemäß dem Pflegestärkungsgesetz.
Unsere angebotenen Leistungen werden durch uns nach §45a SGB XI mit den Pflegekassen abgerechnet. Dies gilt für Menschen, die zuhause gepflegt werden. Den Pflegebedürftigen steht ab Pflegegrad I ein monatliches Budget von 125 EUR monatlich zur Verfügung.

Bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsanspruchs können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden. In welcher Höhe der tatsächliche Betrag anfällt, prüfen wir gerne individuell auf Ihre gewünschten Leistungen abgestimmt.

Unabhängig vom Pflegegrad können Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein Angebot.

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